Pflegeversicherung - nach Willkür des MDK?

"Ach ja, die Pflegestufe. Die kann doch jeder beantragen".

Stimmt. Die passende Einordnung aber nicht. Wieso eigentlich nicht?

Zwei hauptsächliche Gründe gibt es hierzu:

Der eine ist rein menschlicher Natur. Die Ärzte - wie auch andere Menschen - können sich bei der Beurteilung des Pflegebedarfs (Pflegestuffe I bis III) irren. Nicht weiter schlimm, solange Sie ihre Meinung auch korrigieren (können).

Es ist unsere Aufgabe das zu beurteilende Personal auf die ordnungsgemäße Durchführung der maßgeblichen Richtlinien bei der Beurteilung der Pflegestufe hinzuweisen und nötigenfalls eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.

Der andere Grund für eine Versagung der gewünschten Pflegestufe ist ebenfalls menschlicher Natur. Die Beurteilungssituation ist, wie vieles im Leben, nur eine Momentaufnahme. Oft stellen sich die unvorbereiteten Antragsteller in einem "falschen Licht" dar. Solche Handlungen können Teil der Erkrankung, aber auch ein Teil des Charakters sein. Manche Pflegebedürftige - und dies ist auch gut gemeint - wollen der eigenen Familie nicht zur Last fallen und stellen sich - unter Mobilisierung der letzten Kräfte - in einer Beurteilungssituation im besten Licht dar. Nicht selten führt dies dazu, dass die Pflegeleistungen gänzlich versagt werden; schließlich konnte der beurteilende Arzt, im Gegensdatz zu der bis dahin pflegenden Familie, keinen Pflegebedarf feststellen.

Mit praktischen Tipps sorgen wir dafür, dass Sie oder Ihr Familienmitglied nicht unvorbereitet in die Beurteilungssituation kommen.

Wie dem auch sei, sind wir dazu da, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen - wenn Sie das wünschen
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Rechtsanwalt und Rentenberater Igor Fakin