Arbeitsunfall - wer zahlt nun?

Wer schon einmal gegen die Berufsgenossenschaft geklagt hat kennt ganz genau seinen Gegner. Die Berufsgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland - als zuständiger Unfallleistungsträger für die Feststellung der Arbeitsunfälle - stellt sich als besonders "harter Gegner" dar.

Wenn allerdings Leistungen seitens der Berufsgenossenschaften erbracht werden, werden diese - und dies ist kein Geheimnis - großzügiger als beispielsweise durch die Krankenkasse (Verletztengeld ist höher als Krankengeld) oder durch die Deutsche Rentenversicherung (Umschulungen werden unter erleichterten Voraussetzungen gewährt) gewährt.

Die Schwierigkeit bei der Sache ist die Feststellung eines Unfalles im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der dauernden Folgen eines solchen. Die Problematiken der Anerkennung einer sog. berufsbezogenen Tätigkeit, der Ursächlichkeit sowie der ausreichenden Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) sind in der sozialgerichtlichen Praxis an der Tagesordnung.

Doppelte Kausalität (Ursächlichkeit), der sog. "Vollbeweis" mit weiteren Voraussetzungen müssen nicht nur substantiiert vorgetragen, sondern auch sämtlichst medizinisch erbracht werden. Und bereits da scheitern die meisten - weil es eben doch an spezifischen medizinischen und rechtlichen Kenntnissen fehlt.

Dürfen wir mehr für Sie tun?
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Rechtsanwalt und Rentenberater Igor Fakin